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   BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 272/02   

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https://dejure.org/2003,5241
BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 272/02 (https://dejure.org/2003,5241)
BAG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 2 AZR 272/02 (https://dejure.org/2003,5241)
BAG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 2 AZR 272/02 (https://dejure.org/2003,5241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Klagefrist, Rubrum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung; Eigenschaft eines Insolvenzverwalters als Partei kraft Amtes; Möglichkeit einer Berichtigung des Beklagtenrubrums; Laufbeginn einer Klagefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 113 Abs. 2; MuschG § 9; BErzGG § 18
    Prozeßrecht; Kündigung - Kündigung durch Insolvenzverwalter; Wahrung der Klagefrist des § 113 Abs. 2 InsO; Erhebung der Klage gegen "Gemeinschuldnerin vertreten durch den Insolvenzverwalter"; Auslegung des Beklagtenrubrums in Klageschrift; zulässige Berichtigung des Rubrums ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1391
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 272/02
    Ergibt sich in einem Kündigungsrechtsstreit etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, so ist eine Berichtigung des Rubrums möglich, auch wenn der Kläger im Rubrum der Klageschrift irrtümlich zB nicht seinen Arbeitgeber, sondern dessen Bevollmächtigten als Beklagten benannt hat (ständige Rechtsprechung, zB BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 46 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 61 mwN).

    Dies gilt erst recht, wenn der Klageschrift das Kündigungsschreiben beigefügt ist, aus dem sich ergibt, daß es sich um eine Kündigung des Insolvenzverwalters handelt, der demgemäß nach dem Gesamtzusammenhang der Klageschrift verklagt werden soll (vgl. BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - aaO; Zwanziger aaO).

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 272/02
    Dem ist zu folgen (vgl. zuletzt Senat 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - EzA KSchG § 4 nF Nr. 62).

    Bei einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung des Insolvenzverwalters ist dieser in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes zu verklagen (Senat 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - aaO).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 272/02
    Eine Klage gegen die Schuldnerin macht den Insolvenzverwalter nicht zur Partei (BGH 5. Oktober 1994 - XII ZR 53/93 - BGHZ 127, 156).
  • LAG Hessen, 20.12.2001 - 5 Sa 1079/01

    Wirksamkeit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 272/02
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 5 Sa 1079/01 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10

    Betriebsbedingte Kündigung einer Verkäuferin bei insolvenzbedingter Schließung

    Diese irritierenden Angaben ändern jedoch nichts daran, dass auch die in einer Klageschrift enthaltene Bezeichnung der beklagten Partei einer Auslegung zugänglich ist und dass die Auslegung so zu erfolgen hat, wie es Treu und Glauben sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung erfordern (vgl. BAG 27.03.2003 - 2 AZR 272/02 -).
  • LAG Hamm, 21.07.2011 - 17 Sa 722/11

    Passivlegitimation bei Konkurrentenklage zur Übertragung einer Professur für

    Bleibt die Partei nicht dieselbe, dann liegt keine Parteiberichtigung vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung ein neues Rechtssubjekt in den Prozess eingeführt (BAG 27.03.2003 - 2 AZR 272/02, NZA 2003, 1391; 15.03.2001 - 2 AZR 141/00, NZA 2001, 1267; BGH 16.12.1997 - VI ZR 279/96, NJW 1998, 1496).
  • LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 1033/05

    Berufsausbildungsvertrag, Scheingeschäft, Ausbildungsverbund

    Da die richtige berufungsführende Partei ohne weiteres ersichtlich war, konnte die Rubrumsberichtigung von Amts wegen im Urteil erfolgen (vgl. grundlegend zur Rubrumsberichtigung BAG, Urteile vom 27.03.2003, 2 AZR 272/02, AP Nr. 14 zu § 113 InsO und vom 27.11.2003, 2 AZR 692/02 zu B I.1.cc) (1) der Gründe jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG München, 06.05.2004 - 3 Sa 716/03

    Parteibezeichnung

    Nach dem oben (zu 1.) Ausgeführten war dem Hilfsantrag auf Berichtigung des Passivrubrums, der der Sache nach lediglich eine Anregung zur Vornahme einer prozessleitenden Verfügung darstellt (vgl. BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02) nicht zu folgen, weil sich durch die begehrte "Berichtigung" die Identität der beklagten Partei geändert hätte (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02, vom 27.03.2002 - 2 AZR 272/02, vom 21.02.2002 - 2 AZR 55/01, vom 15.03.2001 - 2 AZR 141/00).
  • LAG München, 06.05.2004 - 10 Sa 716/03

    Parteibezeichnung; Richtige Partei; Berichtigung, Beklagtenbezeichnung;

    Nach dem oben (zu 1.) Ausgeführten war dem Hilfsantrag auf Berichtigung des Passivrubrums, der der Sache nach lediglich eine Anregung zur Vornahme einer prozessleitenden Verfügung darstellt (vgl. BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02) nicht zu folgen, weil sich durch die begehrte "Berichtigung" die Identität der beklagten Partei geändert hätte (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02, vom 27.03.2002 - 2 AZR 272/02, vom 21.02.2002 - 2 AZR 55/01, vom 15.03.2001 - 2 AZR 141/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - 2 Sa 488/04
    Ist der Arbeitgeber nur falsch bezeichnet oder steht von vorneherein fest, wer Beklagter des Verfahrens sein soll, dann kann das Rubrum berichtigt werden (vgl. hierzu BAG NZA 2001, 1267 [BAG 15.03.2001 - 2 AZR 141/00] und NZA 2003, 1391 [BAG 27.03.2003 - 2 AZR 272/02] ).
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